Beratungsschwerpunkt: Vertrieb von Medizinprodukten
Überblick – Vertrieb von und Handel mit Medizinprodukten
Handel, Import und EU-Bevollmächtigter
Für den europaweiten Handel mit Medizinprodukten und für deren Import in die EU werden durch die Gesetzgeber die verschiedensten Anforderungen zu Registrierungen und an das Qualitätsmanagement gestellt. In den Bereichen Vertrieb und Handel stellen sich für die Unternehmen der Medizinproduktebranche folgenden Herausforderungen:
Handel
Handel mit Medizinprodukten in Europa nach Artikel 14 MDR
Medizinprodukteberater
Beratung über Medizinprodukte und Einweisung nach §83 MPDG
Import
Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen beim Import nach Europa nach Artikel 13
EU-Bevollmächtigter
Pflichten als EU-Bevollmächtigter nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/745
Wir unterstützen Unternehmen, die mit Medizinprodukten handeln oder in die EU importieren bei der richtigen Kennzeichnung, Änderungen am Produkt und der korrekten Schnittstellengestaltung. Falls Ihr Unternehmen als EU-Bevollmächtigter fungiert, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Anforderungen.
Für den Import von Medizinprodukten ist häufig eine Klärung der Verantwortungen und der Aktualität oder Richtigkeit von Zertifikaten oder bestehenden Zulassungen erforderlich. Wir leisten Hilfestellung, wenn die Zuständige Behörde bei Händlern, Importeuren, und/oder EU-Bevollmächtigten ihren Besuch angekündigt hat oder ihre Forderungen an das Unternehmen bereits formuliert hat.
Unternehmen, die in Deutschland Medizinprodukte verkaufen, unterstützen wir bei der Ausbildung und Schulung von Medizinprodukteberatern.