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Beim Handel mit Medizinprodukten gibt es Stolpersteine.
Wir teilen unser Wissen gerne und machen Sie fit für den Vertrieb.

Beratungsschwerpunkt: Medizinprodukte Vertrieb und Handel

Ausbildung von Medizinprodukteberatern

§ 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz – MPDG

Jeder, der in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweist oder berufsmäßig Fachkreise informiert, ist ein Medizinprodukteberater im Sinne des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz – MPDG – (§50). Dabei ist es nicht wichtig, ob die Person diese Tätigkeiten für einen Hersteller, einen Händler oder für seine eigene Organisation durchführt. Die Art und Weise der Beratung (telefonisch, persönlich oder über das Internet) ändert nichts an den Verpflichtungen, die ein Medizinprodukteberater per Gesetz hat.

Nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz müssen Personen für diese Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Z

Erforderliche medizinische und medizinisch-technische Sachkenntnis

Z

Erfahrung in der Informationsvermittlung

Z

Erfahrung für die Einweisung in der Handhabung der Medizinprodukte

Die dort geforderte Sachkenntnis setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Kenntnis der Produkte durch Berufsausbildung, Herstellerschulung oder Erfahrung
  2. Kenntnisse über die regulatorischen Verpflichtungen

Medizinprodukteberater müssen sich selbst auf dem aktuellen Stand halten und müssen den Nachweis ihrer aktuellen Sachkenntnis auf Verlangen den Zuständigen Behörden vorgelegen!

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihren Schulungsbedarf und erstellen Ihnen ein Angebot für Inhouse-Schulungen und Ausbildung Ihrer Medizinprodukteberater. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihren Erfolg!

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